Das vertragswidrige Verhalten eines Arbeitnehmers kann einmalig sanktioniert werden. Sollte die sofortige Aussprache einer Kündigung unverhältnismäßig sein, kommt für Sie als Arbeitgeber lediglich die Möglichkeit in Betracht, Ihren Arbeitnehmer abzumahnen und diese Abmahnung in die Personalakte aufzunehmen. Doch auch an eine rechtmäßig ausgesprochene Abmahnung sind gewisse Voraussetzungen gesetzt. So muss es sich zunächst überhaupt um einen abmahnfähigen Sachverhalt handeln. Darüber hinaus muss die Abmahnung auch verhältnismäßig sein. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen stehen dem Arbeitnehmer in der Regel Ansprüche auf eine Gegendarstellung oder Entfernung der Abmahnung zu. Möchten Sie eine wirksame und nicht angreifbare Abmahnung aussprechen, dann stehen wir Ihnen für eine rechtliche Beratung oder auch Erstellung einer solchen gerne zur Verfügung.
Sie sind Arbeitgeber und benötigen einen allgemeinen oder einen speziell auf Ihren Betrieb abgestimmten Arbeitsvertrag? Gerne stehen wir Ihnen für die Erstellung eines solchen oder aber auch für die Beratung in diesem Bereich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-Mail oder per Fax.
Sie möchten einem Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen? An die Wirksamkeit einer Kündigung sind strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Kündigung muss fristgerecht ausgesprochen werden, es muss ein Kündigungsgrund oder im Rahmen der fristlosen Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen und die Kündigung muss vor allem verhältnismäßig sein. Gerne sind wir Ihnen im Rahmen der Erstellung oder der Aussprache einer Kündigung behilflich oder übernehmen Ihre Prozessvertretung in einem Kündigungsschutzverfahren.
Als Arbeitgeber trifft Sie nach § 630 BGB und seit dem 01.01.2003 auch nach § 109 GewO die Pflicht zur Zeugniserteilung gegenüber dem Arbeitnehmer. Hieran sind durch die Rechtsprechung geprägte Voraussetzungen geknüpft, was den Inhalt und die Form des Zeugnisses betrifft. So stellt sich häufig beispielsweise die Frage, ob am Ende des Zeugnisses eine Danksagung oder eine Grußformel erforderlich ist oder ob ein Zwischenzeugnis überhaupt verlangt werden kann. Sollten Sie als Arbeitnehmer auch ein Zeugnis für einen Arbeitnehmer erstellen müssen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite oder erstellen ein solches Zeugnis für Sie aus.
Ihrem Unternehmen droht die Insolvenz? Sie haben Fragen zu Schutzrechten Ihrer Arbeitnehmer, wie Mutterschutz oder den Schwerbehindertenschutz? Ihre Arbeitnehmer streiken oder behalten ihre Arbeitsleistung zurück und Sie möchten die Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens überprüfen lassen? Auch in diesen und allen weiteren arbeitsrechtlichen Bereichen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.